Sicherheit im Berufsleben.

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag – wir vertreten Ihre Interessen schnell, kompetent und auf Augenhöhe mit der Gegenseite.

Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung: Arbeitsrechtliche Fragen betreffen beide Seiten des Arbeitsverhältnisses. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – kompetent, schnell und mit klarem Blick auf das, was rechtlich möglich ist.

Arbeitsrecht: Sicherheit im Berufsleben

Das Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen die zentrale wirtschaftliche Grundlage ihres Lebens – entsprechend wichtig ist rechtliche Sicherheit in diesem Bereich. Ob es um eine erhaltene Kündigung, Streit über eine Abfindung oder Fragen zum Arbeitszeugnis geht: Wir kennen die Spielregeln vor den Arbeitsgerichten und setzen uns für Ihre Position ein.

Für Arbeitnehmer bedeutet das vor allem: schnelles Handeln. Bei einer Kündigung läuft die Klagefrist von nur drei Wochen – wer diese verpasst, verliert in der Regel die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren. Für Arbeitgeber geht es häufig darum, Trennungsprozesse rechtssicher und planbar zu gestalten.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht umfassen:

  • Prüfung und Abwehr von Kündigungen (Kündigungsschutzklage)
  • Verhandlung von Abfindungen
  • Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung zu Arbeitszeugnissen – Erstellung, Berichtigung, Durchsetzung
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Vertretung in Verfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Beratung zu Arbeitsverträgen und Vertragsänderungen

Bei arbeitsrechtlichen Themen zählt oft jeder Tag – kontaktieren Sie uns frühzeitig.

Fragen & Antworten

  • Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt tun?

    Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist beginnt mit Zugang der Kündigung und ist nicht verlängerbar. Wenden Sie sich daher möglichst schnell an einen Anwalt, um Ihre Optionen zu prüfen.

  • Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

    Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht – außer er ist im Arbeits- oder Tarifvertrag, Sozialplan oder einer gerichtlichen Vereinbarung geregelt. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen von Vergleichen ausgehandelt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?

    Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die angefochten werden kann. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – kann aber Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben (Sperrzeit). Vor Unterschrift sollte dies anwaltlich geprüft werden.

  • Kann ich eine Berichtigung meines Arbeitszeugnisses verlangen?

    Ja. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend, aber wahr formuliert sein. Enthält es unzutreffende oder versteckt negative Formulierungen, besteht ein Anspruch auf Korrektur. Wir prüfen Ihr Zeugnis und setzen Berichtigungen durch.

  • Was sollte ich bei einer Abmahnung tun?

    Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da sie als Vorstufe zu einer Kündigung dienen kann. Häufig lohnt sich eine rechtliche Prüfung, ob die Abmahnung formal und inhaltlich berechtigt ist – ggf. kann eine Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte erreicht werden.

  • Vertreten Sie auch Arbeitgeber?

    Ja. Wir beraten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Vertragsänderungen sowie bei der Vertretung vor dem Arbeitsgericht

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