Pflichtteil

Ihren gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass sichern oder abwehren.

Pflichtteil – Ihr Mindestanteil am Nachlass.

Auch wer testamentarisch übergangen wurde, kann Ansprüche haben. Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung – wir setzen ihn durch oder helfen Ihnen, sich gegen überhöhte Forderungen zu verteidigen.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, der Ehegatte sowie – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erben zu verstehen – nicht als Anteil am Nachlassvermögen selbst.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Wer in den letzten zehn Jahren vor dem Tod Vermögen verschenkt hat, kann damit den Pflichtteil nicht vollständig aushöhlen. Schenkungen innerhalb dieser Frist werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet – mit einem jährlichen Abschlag von zehn Prozent. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall Ergänzungsansprüche bestehen.

Pflichtteilsverzicht

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann auf den Pflichtteil verzichtet werden – dies muss notariell beurkundet werden und geht häufig mit einer Abfindung einher. 

Auskunftsanspruch

Pflichtteilsberechtigte haben einen Anspruch auf vollständiges Nachlassverzeichnis und Wertermittlung. Wird dieser verweigert, können wir ihn gerichtlich durchsetzen.

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