Aufhebungsvertrag

Bevor Sie unterschreiben: Wir prüfen die Folgen – auch beim Arbeitslosengeld.

Aufhebungsvertrag – Nur unterschreiben, was Sie verstehen.

 Ein Aufhebungsvertrag klingt einvernehmlich – ist es aber nicht immer. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Wir prüfen jeden Vertrag und verhandeln nach.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Anders als bei einer Kündigung verzichten Sie damit auf die Möglichkeit, die Beendigung gerichtlich anzufechten. Das hat Vor- und Nachteile – und wird vom Arbeitgeber oft bewusst eingesetzt, um rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.

Risiken, die oft übersehen werden

Das größte Risiko eines Aufhebungsvertrags ist die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wer das Arbeitsverhältnis selbst beendet oder wesentlich dazu beiträgt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Auch kann das Arbeitslosengeld ruhen, wenn die vereinbarte Beendigung vor Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist liegt.

Darüber hinaus werden im Aufhebungsvertrag häufig Ansprüche pauschal ausgeschlossen – Resturlaub, Überstunden, Boni oder Provisionen. Was nicht ausdrücklich geregelt ist, kann später schwer durchzusetzen sein.

Was sollte geregelt sein?

Ein vollständiger Aufhebungsvertrag enthält Regelungen zu Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Zeugnis, Wettbewerbsverboten, Rückgabe von Arbeitsmitteln und dem Ausschluss weiterer gegenseitiger Ansprüche. Wir prüfen, ob alle relevanten Punkte geregelt sind – und zu Ihren Gunsten.

Dürfen Sie Bedenkzeit verlangen?

Ja – Sie sind nicht verpflichtet, sofort zu unterschreiben. Verlangen Sie immer ausreichend Bedenkzeit und nutzen Sie sie für eine anwaltliche Prüfung.

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