Sorgerecht – Das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Streitigkeiten ums Sorge- oder Umgangsrecht gehören zu den emotional belastendsten Situationen überhaupt. Wir vertreten Ihre Interessen klar und behalten dabei immer das Wohl Ihres Kindes im Blick.
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht – was gilt nach der Trennung?
Das Sorgerecht regelt, wer die wesentlichen Entscheidungen im Leben eines Kindes treffen darf – von der Schulwahl über medizinische Eingriffe bis zur Wohnsitzbestimmung. Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Das bedeutet: Beide Elternteile müssen bei wichtigen Entscheidungen zusammenwirken, auch wenn das Kind nur bei einem von ihnen lebt. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei anhaltender Erziehungsunfähigkeit, Gefährdung des Kindeswohls oder dauerhafter Kommunikationsunfähigkeit der Eltern – wird das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Es regelt, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieses Recht kann auch isoliert auf einen Elternteil übertragen werden, während das gemeinsame Sorgerecht im Übrigen bestehen bleibt.
Umgangsrecht
Unabhängig vom Sorgerecht hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen – und beide Eltern haben die Pflicht, diesen Umgang zu ermöglichen. Wir helfen Ihnen bei der Vereinbarung klarer Umgangsregelungen und vertreten Sie, wenn der Umgang verweigert oder erschwert wird.
Unser Vorgehen
Wir suchen zunächst nach einvernehmlichen Lösungen, die das Kind so wenig wie möglich belasten. Wo das nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor dem Familiengericht.
Häufige Fragen
- Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
Ja, aber das Gericht überträgt das alleinige Sorgerecht nur, wenn das Kindeswohl es erfordert. Persönliche Differenzen zwischen den Eltern reichen nicht aus.
- Was passiert, wenn sich Eltern bei Entscheidungen nicht einigen können?
Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis für einen bestimmten Bereich übertragen. In dringenden Fällen kann ein Elternteil auch allein handeln.
- Kann das Kind selbst entscheiden, bei wem es lebt?
Ab einem Alter von ca. 12–14 Jahren berücksichtigt das Gericht den Willen des Kindes zunehmend – er ist aber nicht allein entscheidend.
- Mein Ex-Partner verweigert den vereinbarten Umgang – was kann ich tun?
Sie können beim Familiengericht die Durchsetzung des Umgangsrechts beantragen. Bei wiederholter Verweigerung sind auch Ordnungsmittel möglich.
- Kann eine Umgangsregelung nachträglich geändert werden?
Ja – bei wesentlichen Änderungen der Verhältnisse kann jederzeit eine Abänderung beim Familiengericht beantragt werden.
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