Abfindung – Mehr herausholen, als angeboten wird.
Das erste Angebot des Arbeitgebers ist selten das letzte Wort. Wir verhandeln Ihre Abfindung auf Augenhöhe und wissen, wo Spielraum besteht – und wo nicht.
Kein gesetzlicher Anspruch – aber viel Verhandlungsspielraum
Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten, wenn ein Sozialplan besteht, der Tarifvertrag eine Abfindung vorsieht oder das Gericht nach einer Kündigungsschutzklage eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung ausspricht.
In der Praxis wird die Abfindung jedoch häufig ausgehandelt – besonders dann, wenn eine Kündigung angreifbar ist und der Arbeitgeber ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden möchte.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Als Faustformel gilt: ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel ist jedoch nur ein Ausgangspunkt – je nach Fehlerquote der Kündigung, Betriebszugehörigkeit, Alter und Arbeitsmarktlage kann deutlich mehr erzielt werden.
Steuerliche Besonderheiten
Abfindungen sind steuerpflichtig, können aber unter bestimmten Voraussetzungen nach der sogenannten Fünftelregelung günstiger versteuert werden. Der Auszahlungszeitpunkt kann steuerlich relevant sein. Wir empfehlen, vorab einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Aufhebungsvertrag als Alternative
Abfindungen werden häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart. Dabei sind die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld (Sperrzeit, Ruhenszeitraum) zu berücksichtigen – dies klären wir mit Ihnen vor Vertragsunterzeichnung.
Häufige Nachfragen
- Wann ist der beste Zeitpunkt, über die Abfindung zu verhandeln?
Oft im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht – hier haben beide Seiten Interesse an einer schnellen Einigung. Manchmal lohnt es sich aber, vorher direkt mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
- Sollte ich den Aufhebungsvertrag direkt unterschreiben?
Nein – lassen Sie ihn immer anwaltlich prüfen, bevor Sie unterschreiben. Einmal unterzeichnet, können Sie den Vertrag kaum noch anfechten.
- Beeinflusst die Abfindung mein Arbeitslosengeld?
Möglicherweise ja: Bei Aufhebungsverträgen oder einvernehmlichen Beendigungen kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden. Zudem kann das Arbeitslosengeld ruhen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
- Was passiert mit meiner Betriebsrente bei einer Abfindung?
Unverfallbare Anwartschaften bleiben bestehen. Bei einer Abfindungsvereinbarung sollte explizit geregelt werden, ob und wie Betriebsrentenansprüche abgegolten werden.
- Kann ich nach einer Abfindung wieder beim selben Arbeitgeber arbeiten?
Das ist grundsätzlich möglich, sofern kein Wettbewerbsverbot vereinbart wurde. Steuerlich kann dies jedoch Auswirkungen auf die Abfindungsversteuerung haben.
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