Unterhalt – Berechnung, Durchsetzung, Abwehr.
Ob Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt – Unterhaltsrecht ist komplex und von vielen Faktoren abhängig. Wir berechnen Ihre Ansprüche präzise und setzen sie konsequent durch – oder verteidigen Sie gegen überhöhte Forderungen.
Kindesunterhalt
Jedes Kind hat ein Recht auf angemessenen Unterhalt von beiden Elternteilen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt seinen Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich aktualisiert wird und nach Einkommensgruppen und Alter des Kindes gestaffelt ist. Wichtig: Der Mindestunterhalt ist auch bei eigenem Schuldenabbau oder freiwilliger Schlechtstellung kaum vermeidbar – das Kind steht im Unterhaltsrecht an erster Stelle.
Ehegattenunterhalt
Während des Trennungsjahres besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, der die ehelichen Lebensverhältnisse widerspiegelt. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich Eigenverantwortung – nachehelicher Unterhalt ist nur unter engen Voraussetzungen geschuldet: bei Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder langer Ehedauer.
Abänderung und Anpassung
Ändert sich das Einkommen eines Elternteils wesentlich, kann der Unterhalt nach oben oder unten angepasst werden. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Anpassung möglich und sinnvoll ist.
Unterhaltsrückstände
Wird Unterhalt nicht gezahlt, können wir rückständige Beträge gerichtlich geltend machen und vollstrecken. Voraussetzung ist in der Regel ein Unterhaltstitel – entweder eine Jugendamtsurkunde, ein gerichtlicher Vergleich oder ein Urteil.
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