Testament & Erbfolge – Selbst bestimmen, was bleibt.
Wer kein Testament hinterlässt, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass so zu regeln, dass Ihr Wille wirklich zählt – und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Gesetzliche Erbfolge – was gilt ohne Testament?
Ohne letztwillige Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Erben erster Ordnung sind Kinder und Kindeskinder; danach folgen Eltern und Geschwister. Ehepartner erben neben Kindern in der Zugewinngemeinschaft ein Viertel gesetzlich plus ein weiteres Viertel als Ausgleich. Das klingt geordnet – entspricht aber häufig nicht den tatsächlichen Wünschen des Verstorbenen.
Testament oder Erbvertrag?
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein – es kann jederzeit widerrufen werden. Ein notarielles Testament bietet mehr Rechtssicherheit und ist auch bei körperlichen Einschränkungen möglich. Ein Erbvertrag zwischen zwei Personen ist bindend und eignet sich für Paare oder Unternehmensnachfolgen, bei denen gegenseitige Verpflichtungen gewollt sind.
Berliner Testament
Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben. Diese weit verbreitete Variante hat jedoch steuerliche Tücken und schließt pflichtteilsberechtigte Kinder zunächst aus dem ersten Erbfall aus – was zu Konflikten führen kann.
Was wir für Sie tun
Wir analysieren Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation, erläutern die Auswirkungen verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten und entwerfen eine letztwillige Verfügung, die Ihrem Willen entspricht, steuerlich sinnvoll ist und rechtlich Bestand hat.
Häufige Fragen
- Ist ein handgeschriebenes Testament gültig?
Ja, wenn es vollständig handgeschrieben, datiert und unterschrieben ist. Maschinenschriftliche oder ausgedruckte Testamente sind ohne notarielle Beurkundung unwirksam.
- Was passiert mit meinem Testament nach meinem Tod?
Testamente müssen beim Tod dem Nachlassgericht übergeben werden. Wir empfehlen, das Original beim Amtsgericht oder Notar zu hinterlegen, damit es sicher gefunden wird.
- Können Kinder enterbt werden?
Ja – aber Kinder, Ehepartner und Eltern haben immer Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
- Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Gegenstands oder Geldbetrags an eine Person, ohne sie zum Erben zu machen. Der Begünstigte hat einen Anspruch gegen den Erben.
- Kann ich auch Personen erben lassen, die nicht verwandt sind?
Ja – im Testament können Sie jede beliebige Person, Organisation oder gemeinnützige Einrichtung als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.
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