Testament & Erbfolge

Ihren letzten Willen rechtssicher festhalten – statt dem Gesetz zu überlassen.

Testament & Erbfolge – Selbst bestimmen, was bleibt.

Wer kein Testament hinterlässt, überlässt die Entscheidung dem Gesetz. Wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass so zu regeln, dass Ihr Wille wirklich zählt – und spätere Streitigkeiten vermieden werden.

Gesetzliche Erbfolge – was gilt ohne Testament?

Ohne letztwillige Verfügung tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Erben erster Ordnung sind Kinder und Kindeskinder; danach folgen Eltern und Geschwister. Ehepartner erben neben Kindern in der Zugewinngemeinschaft ein Viertel gesetzlich plus ein weiteres Viertel als Ausgleich. Das klingt geordnet – entspricht aber häufig nicht den tatsächlichen Wünschen des Verstorbenen.

Testament oder Erbvertrag?

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein – es kann jederzeit widerrufen werden. Ein notarielles Testament bietet mehr Rechtssicherheit und ist auch bei körperlichen Einschränkungen möglich. Ein Erbvertrag zwischen zwei Personen ist bindend und eignet sich für Paare oder Unternehmensnachfolgen, bei denen gegenseitige Verpflichtungen gewollt sind.

Berliner Testament

Eheleute können ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben. Diese weit verbreitete Variante hat jedoch steuerliche Tücken und schließt pflichtteilsberechtigte Kinder zunächst aus dem ersten Erbfall aus – was zu Konflikten führen kann.

Was wir für Sie tun

Wir analysieren Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation, erläutern die Auswirkungen verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten und entwerfen eine letztwillige Verfügung, die Ihrem Willen entspricht, steuerlich sinnvoll ist und rechtlich Bestand hat.

Häufige Fragen

Fragen zum Familienrecht?

Die erste Einschätzung ist kostenlos.