Arbeitszeugnis – Was zwischen den Zeilen steht.
Ein Arbeitszeugnis klingt oft besser als es ist. Wir kennen die versteckten Codes und setzen durch, dass Ihr Zeugnis Ihrer Leistung entspricht.
Das Zeugnis und seine Tücken
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein – dürfen aber nicht lügen. Daraus hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, in der Formulierungen häufig das Gegenteil bedeuten von dem, was sie zu sagen scheinen. „Hat sich bemüht" ist keine Auszeichnung. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ist mittelmäßig. „Zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht einer Eins.
Arten von Arbeitszeugnissen
Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis – auf das Sie grundsätzlich Anspruch haben – enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Beim Zwischenzeugnis besteht im laufenden Arbeitsverhältnis ebenfalls ein Anspruch, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. bei Vorgesetztenwechsel oder Versetzung).
Wann können Sie Berichtigung verlangen?
Wenn das Zeugnis unzutreffende Formulierungen enthält, Leistungen unerwähnt lässt oder durch Auslassungen ein falsches Bild erzeugt, besteht ein Anspruch auf Korrektur. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer für bessere Noten, beim Arbeitgeber für schlechtere.
Verjährung und Fristen
Der Anspruch auf Erteilung und Berichtigung des Zeugnisses unterliegt der Verjährung. Handeln Sie nicht zu lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Was Mandanten fragen:
- Habe ich immer Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis?
Ja – auf Verlangen haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das Leistung und Verhalten bewertet.
- Was bedeutet „stets zu unserer vollen Zufriedenheit"?
Diese Formulierung entspricht in der Zeugnissprache etwa einer befriedigenden Leistung (Note 3). Für sehr gut müsste es heißen: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit".
- Kann ich selbst einen Zeugnistext vorschlagen?
Ja – in der Praxis ist es üblich, dass Arbeitnehmer einen Entwurf einreichen, den der Arbeitgeber annehmen oder modifizieren kann. Wir helfen Ihnen beim Entwurf.
- Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert?
Sie können den Anspruch auf Zeugniserteilung vor dem Arbeitsgericht durchsetzen – notfalls mit einem Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber.
- Kann eine Schlussformel fehlen?
Ja – der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Dankesformel aufzunehmen. Fehlt sie jedoch, kann das bei Bewerbern einen negativen Eindruck hinterlassen. Wir prüfen, ob im Einzelfall ein Anspruch besteht.
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