Arbeitszeugnis

Wir kennen die Zeugnissprache und setzen durch, was Ihnen zusteht.

Arbeitszeugnis – Was zwischen den Zeilen steht. 

Ein Arbeitszeugnis klingt oft besser als es ist. Wir kennen die versteckten Codes und setzen durch, dass Ihr Zeugnis Ihrer Leistung entspricht. 

Das Zeugnis und seine Tücken

Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein – dürfen aber nicht lügen. Daraus hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, in der Formulierungen häufig das Gegenteil bedeuten von dem, was sie zu sagen scheinen. „Hat sich bemüht" ist keine Auszeichnung. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" ist mittelmäßig. „Zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht einer Eins.

Arten von Arbeitszeugnissen

Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis – auf das Sie grundsätzlich Anspruch haben – enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Beim Zwischenzeugnis besteht im laufenden Arbeitsverhältnis ebenfalls ein Anspruch, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. bei Vorgesetztenwechsel oder Versetzung).

Wann können Sie Berichtigung verlangen?

Wenn das Zeugnis unzutreffende Formulierungen enthält, Leistungen unerwähnt lässt oder durch Auslassungen ein falsches Bild erzeugt, besteht ein Anspruch auf Korrektur. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer für bessere Noten, beim Arbeitgeber für schlechtere.

Verjährung und Fristen

Der Anspruch auf Erteilung und Berichtigung des Zeugnisses unterliegt der Verjährung. Handeln Sie nicht zu lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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